§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Weber – Digital Consulting (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“).
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und juristische Personen. Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde, dass er die Leistungen für unternehmerische, gewerbliche oder selbstständige Zwecke bucht.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird vom Anbieter ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt.
Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Allgemeine Leistungen
Der Anbieter erbringt Digitalisierungs-Dienstleistungen, insbesondere:
Datenbeschaffung (Scraping) öffentlich zugänglicher Informationen (z. B. aus Impressum-Angaben auf Unternehmenswebseiten) und anschließende Anreicherung der Daten mittels externer Anbieter (z. B. Dropcontact),
Beratung und Implementierung von Prozessdigitalisierungen,
Einführung, Anpassung und Schulung von CRM-Systemen (vorwiegend aus der EU gehostet, z. B. Zoho CRM),
Beratungen, Schulungen und ggf. Support-/Service-Leistungen (z. B. im Rahmen einer Service-Level-Vereinbarung).
Scraping und Datenbereitstellung
Der Anbieter stellt dem Kunden Daten zur Verfügung, die durch Scraping oder andere Verfahren gewonnen wurden. Diese Daten können personenbezogene Informationen (z. B. Name, geschäftliche E-Mail-Adresse) enthalten, soweit sie öffentlich verfügbar waren.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der gescrapten Daten und lehnt jede diesbezügliche Haftung ab, es sei denn, es liegt ein Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschangaben vor.
Nutzung der Daten durch den Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die geltenden Datenschutzgesetze und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften (z. B. DSG, nDSG, DSGVO, UWG) bei der Verwendung der bereitgestellten Daten einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung aller Vorgaben für etwaige Cold-Mailings oder Marketing-Kampagnen.
Sofern der Kunde die Daten für Cold-Mailing-Kampagnen nutzt, liegt die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien (u. a. Opt-in/Opt-out, Informationspflichten, etc.) vollständig beim Kunden.
Implementierung von Drittsoftware (SaaS, CRM)
Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Beratung, Planung und Umsetzung der Implementierung vereinbarter Softwarelösungen (z. B. CRM-Systeme).
Der eigentliche (lizenzrechtliche) Vertrag mit dem jeweiligen Software-Anbieter kommt direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Der Anbieter ist weder Vertragspartner noch Erfüllungsgehilfe dieser Drittanbieter.
Über mögliche Service-Levels für Betrieb, Wartung und Updates kann eine gesonderte Betriebsvereinbarung/SLA abgeschlossen werden.
Keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzerhöhungen, Steigerung von Kennzahlen).
Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg von Digitalisierungsmaßnahmen maßgeblich von seiner eigenen Mitwirkung und dem rechtskonformen Umgang mit den Daten abhängt.
Einsatz von Subunternehmern
Der Anbieter kann sich zur Leistungserbringung Dritter (Subunternehmer) bedienen. Ein Anspruch auf Mitwirkung bestimmter Personen besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss
Die Präsentation der Leistungen (z. B. auf Webseiten, in Prospekten oder Angeboten) stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden in Textform (z. B. E-Mail) bestätigt oder wenn beide Parteien mündlich (auch per Telefon-, Video-Konferenz) oder schriftlich Einigkeit über die Leistung erzielt haben.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter Telefonate, Video- oder Chat-Kommunikation, in denen ein Vertrag geschlossen wird, zu Beweiszwecken aufzeichnet, sofern beide Parteien vorher zustimmen.
§ 4 Vergütung
Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des Anbieters.
Alle Preise werden in netto ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).
Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
Sofern mehrere Kunden denselben Auftrag erteilen, haften sie für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
Fälligkeit
Der Vergütungsanspruch ist grundsätzlich sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern keine andere Fälligkeitsregelung (z. B. Ratenzahlung) vereinbart ist.
Bei Ratenzahlung sind die Raten jeweils im Voraus für den entsprechenden Leistungszeitraum zu entrichten.
Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Bankkonto die notwendige Deckung aufweist. Kosten für Rücklastschriften trägt der Kunde.
Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter weitere Leistungen verweigern, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind (Zurückbehaltungsrecht).
Ggf. angefallene Mahnkosten und Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
Externe Zahlungsdienstleister
Soweit der Anbieter externe Zahlungsdienstleister einsetzt, gelten zusätzlich deren Bedingungen.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Allgemeine Mitwirkung
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass alle für die Beratung, Implementierung, Schulung oder sonstige Leistungserbringung notwendigen Zugänge, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung gestellt werden.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich der Projektverlauf verzögern. Etwaige Meilensteine und Fristen verlängern sich entsprechend.
Verzögerungen
Bei erheblichen Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Daten, verspätete Freigaben), behält sich der Anbieter vor, den Projektablauf neu zu terminieren und dadurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Compliance beim Datenumgang
Der Kunde übernimmt die rechtliche Verantwortung dafür, dass der Einsatz der vom Anbieter bereitgestellten Daten (z. B. im Rahmen von Cold-Mailing-Kampagnen) im Einklang mit den geltenden Datenschutz- und Wettbewerbsregeln erfolgt.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen oder Auslieferungen von Daten/Ergebnissen zurückzuhalten.
An den vom Kunden übergebenen Unterlagen, die zur Erbringung der Leistung notwendig sind, kann der Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, bis sämtliche fälligen Ansprüche erfüllt sind.
§ 8 Haftung
Haftung für Schäden
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Haftungsausschluss für Datenqualität
Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gescrapten oder angereicherten Daten wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für regelmäßige Datensicherungen sowie die Überprüfung der Datenintegrität.
Ausschluss weitergehender Haftung
Jede darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach zwingendem Recht (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung
Projektbezogene Verträge
Bei projektbezogenen Festpreisverträgen endet das Vertragsverhältnis mit der Erbringung der vereinbarten Leistung und der Abnahme bzw. Freigabe durch den Kunden (sofern vorgesehen).
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist in der Regel ausgeschlossen, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde.
Laufzeit- und Serviceverträge (SLAs)
Bei fortlaufenden Verträgen (z. B. Wartung, Service-Level-Agreements) ergibt sich die Mindestlaufzeit aus dem jeweiligen Angebot oder der SLA-Vereinbarung.
Eine Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr erfolgt automatisch, wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von mindestens zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist.
§ 10 Urheberrechte, Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Eigene Tools und Skripte des Anbieters
Alle vom Anbieter vorab entwickelten Skripte, Software-Tools und ähnliches („Scraping-Skripte“) verbleiben grundsätzlich im alleinigen Eigentum (inkl. aller Urheber- und Nutzungsrechte) des Anbieters und werden nicht herausgegeben.
Der Kunde erhält insoweit kein Recht, diese Skripte selbst zu nutzen oder zu vervielfältigen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Individuelle Entwicklungen für den Kunden
Werden im Rahmen eines CRM- oder Digitalisierungs-Projekts spezifische Skripte oder Arbeitsergebnisse für den Kunden erstellt, erhält der Kunde daran ein einfaches Nutzungsrecht, das zur vertragsgemäßen Verwendung (z. B. innerhalb des Unternehmens) berechtigt.
Die Rechteübertragung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe oder Offenlegung von Arbeitsergebnissen (z. B. Dokumentationen, Schemata, Skripte) an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.
§ 11 Unterlagen des Kunden
Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen, sofern nicht offenkundige Mängel erkennbar sind.
Der Kunde sichert zu, dass übergebene Materialien (z. B. Texte, Grafiken, Bilder) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Rechte geklärt wurden. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Nach Ende der Zusammenarbeit kann der Kunde die Rückgabe von Originalunterlagen verlangen. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Kopien zu Beweis- und Dokumentationszwecken anzufertigen.
§ 12 Vertraulichkeit und Referenznennung
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig öffentlich zugänglich sind oder die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung offenlegt werden müssen.
Referenznennung
Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken (z. B. auf der eigenen Webseite oder in Präsentationen) verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widersprochen hat.
Verhalten in Foren und Gruppen
Sofern der Kunde an Online- oder Offline-Veranstaltungen (z. B. Videokonferenzen, Workshops) teilnimmt, verpflichtet er sich zu einem respektvollen Umgangston und zur Wahrung der Vertraulichkeit gegenüber anderen Teilnehmern.
§ 13 Datenschutz
Verantwortlichkeit
Der Anbieter und der Kunde halten sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere Schweizer DSG und, soweit einschlägig, DSGVO).
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird bei Bedarf ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
Subunternehmer
Der Anbieter nutzt mitunter Subunternehmer (z. B. Hosting, CRM-Anbieter) mit Serverstandorten im In- und Ausland (insbesondere EU). Der Kunde erklärt sich mit der Einschaltung solcher Subunternehmer einverstanden, sofern angemessene Datenschutzgarantien gewährleistet sind.
Rechtskonforme Nutzung der Daten
Die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Daten, insbesondere bei Cold-Mailing-Kampagnen, liegt beim Kunden.
§ 14 Kommunikation und Elektronische Rechnungen
Die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde kann per E-Mail, Chat oder Telefon erfolgen, sofern nicht gesetzlich eine bestimmte Form vorgeschrieben ist.
Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen elektronisch (z. B. als PDF per E-Mail) übermittelt werden.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Anbieter und Kunde findet ausschließlich das materielle Recht der Schweiz Anwendung, unter Ausschluss internationaler Kaufrechtsabkommen.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters in der Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände entgegenstehen.
Falls der Kunde seinen Sitz in Deutschland hat oder in einem anderen Land, bleiben zwingende Vorschriften zum Verbraucherschutz unberührt, sofern der Kunde im Einzelfall doch als Verbraucher gelten sollte (was hier ausdrücklich ausgeschlossen wird, siehe § 1 Abs. 2).
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025